Reiseleistungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1.    Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden

Für alle Buchungswege gilt:rolex replica watches

a)    Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b)    Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c)    Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a)    Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

b)    Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

a)    Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b)    Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c)    Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d)    Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e)    Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche Anmelden) „absenden“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

f)     Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)

g)    Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „absenden“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.

h)    Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „absenden“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.


2.    Bezahlung 

Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 250 Euro fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den  vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3.    Leistungsänderungen 

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt¬zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich¬wertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot an-zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4.    Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt  berechnet:

Bis 30. Tag vor Reiseantritt 30%,

ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%,

ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 60%,

ab 06. Tag vor Reiseantritt 70%,

Am Abreisetag oder bei Nichtantritt (noshow) 90% des Reisepreises

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5.    Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.

bis 30. Tag vor Reiseantritt € 75,00

6.    Nicht in Anspruch genommene Leistung 

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7.    Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er

a)    in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8.    Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9.    Mitwirkungspflichten des Reisenden

Mängelanzeige

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.

Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.

Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

Reiseunterlagen

Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er notwendige Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

10.    Beschränkung der Haftung 

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt

a)    soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder

b)    soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

11.    Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist, Verjährung 

Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.

Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der First verhindert worden ist.

12.    Verjährung

Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13.    Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nicht¬befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14.    Einverständnis zu Foto-/ Videoaufnahmen durch Experts in Speed oder beauftragte Personen 

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, im Rahmen der gebuchten Veranstaltung als Mitwirkender teilzunehmen und räumt Experts in Speed die Möglichkeit ein, Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (nachfolgend „Aufnahmen“ genannt) von seiner Person während des gesamten Veranstaltungszeitraum zu machen. Er überträgt Experts in Speed an diesen Aufnahmen ausschließlich zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt sämtliche im Zusammenhang mit seiner Mitwirkung entstehenden oder hierfür erworbenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Schutzrechte. Er gestattet Experts in Speed, das aufgenommene Material unter Wahrung der (Urheber-) und Persönlichkeitsrechte ganz oder teilweise zu bearbeiten, umzugestalten, zu kürzen, zu synchronisieren oder in andere Werkformen zu übertragen.

Gegen dieses Einverständnis kann schriftlich vorab oder vor Ort widersprochen werden.

Diese Erklärung unterliegt ausschließlich deutschem Recht, Gerichtsstand ist München.

15.    Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:„§ 651j:

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

16.    Datenschutz  

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise nennen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

17.   Gerichtsstand  

Leistungs- und Erfüllungsort ist München.

Reise-Veranstalter im Sinne des BGB

Experts in Speed

Sebastian Baumgartner

Postfach 750162

81331 München

Tel. +49 171 88 55 115

info@experts-in-speed.de

Stand: Oktober 2012

Workshops / Veranstaltungen

Als Veranstalter bemühen wir uns, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und zu übertreffen. Dennoch sind wir verpflichtet, unsere Geschäftsbedingungen allen Teilnehmern schriftlich vorzulegen. Wir bitten Sie deshalb, nachstehende Regelungen sorgfältig zu lesen.

In Ergänzung zu den Regelungen des § 651 BGB ff über das allgemeine Vertragsrecht werden folgende Bedingungen zwischen Ihnen als Teilnehmer und uns als Veranstalter vereinbart:

1.    Anmeldung

Anmeldungen zu unseren Workshops/Veranstaltungen (im folgenden Text sind jeweils beide gemeint!) können schriftlich, per Fax, per Internet oder telefonisch erfolgen. Mit einer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt schließlich durch unsere Bestätigung zustande.

Wenn Sie weitere Teilnehmer anmelden, so entsteht ein Vertrag mit Ihnen, der die Vertragspflichten aller von Ihnen angemeldeten Teilnehmer umfasst.

2.    Zahlung

Bei Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Wird die ggf. geforderte Anzahlung nicht innerhalb einer Woche ab Zugang der Anmeldebestätigung bezahlt, so wird der Vertrag gegenstandslos bzw. durch den Veranstalter einseitig kündbar. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, wird der Rest des Preises mit Beginn des Workshops fällig.

3.    Absage einer Veranstaltung 

Für die Durchführung eines Workshops  bedarf es einer Mindestteilnehmerzahl. Sollte die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so kann der entsprechende Termin von uns abgesagt werden. In diesem Fall werden wir eine Entscheidung über das Stattfinden des Workshops so früh wie möglich treffen, spätestens jedoch eine Woche vor dem Termin. Sollte der Workshop ausfallen, bieten wir Ihnen einen Ersatztermin an oder die von  Ihnen bezahlten Beträge werden in voller Höhe zurückerstatten. Weitere Ansprüche gegen uns entstehen nicht.

Im Falle der Gefährdung, Erschwerung oder Beeinträchtigung der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht für uns als Veranstalter ebenfalls ein Rücktrittsrecht.

4.    Rücktritt durch den Kunden 

Sie können bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich.

Erfolgt er bis zu 4 Wochen vor dem Termin, so erstatten wir Ihnen alle bereits bezahlten Beiträge abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Person & gebuchter Veranstaltung.

2-4 Wochen vor dem Termin:

abzüglich 25 %, jedoch mindestens € 50,-

bis 1 Tag vor dem zum Termin:

abzüglich 50 %, jedoch mindestens € 75,-

Organisationsbeiträge von Wettkämpfen / Startgelder können NICHT zurückerstattet werden.

Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag berechnen wir den vollen Preis.

5.    Kündigung  

Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung von uns, unseren Trainern oder unseren Gastgebern nachhaltig stört.

6.    Haftung 

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Teilnahmegebühr beschränkt, wenn der Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Beschränkung gilt ebenfalls, wenn wir für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

7.    Ansprüche, Verjährung  

Ansprüche wegen Mängeln der Veranstaltung können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese Mängel unverzüglich bei uns oder den Trainern angezeigt werden – es sei denn, die Anzeige ist dem Teilnehmer unmöglich. Wir haben das Recht, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beheben. Einer Frist bedarf es nicht, wenn Behebung unmöglich ist oder von uns verweigert wird. Im Falle eines Mangels setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung:

8.    Skateveranstaltungen   

Skateveranstaltungen erfordern mehr Einsatz als eine herkömmliche Sportveranstaltung. Es ist daher Ihre Pflicht zu klären oder klären zu lassen, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Veranstaltung gewachsen sind. Vorausgesetzt wird, dass Sie das Skaten im Straßenverkehr und auf Radwegen bei jeder Witterung beherrschen.

Soweit nicht Plätze, Hallen,  Bürgersteige oder Radwege benutzt werden können ist u.a. mit überholenden Fahrzeugen und mit Gegenverkehr zu rechnen, der Straßenbelag kann Schäden aufweisen, in der Straße befinden sich u.a. Gullideckel und Verschmutzungen mit Sturzgefahr, eine Bergabfahrt bedeutet Beschleunigung und erforderliches Bremsvermögen, unbedingtes Einhalten der Fahrspur (Gegenverkehr!) sowie der Verkehrsregeln ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers.

Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen im In- und Ausland, und Sie haften für Schäden gegenüber Dritten nach gesetzlichen Vorschriften.

9.    Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften   

Sie sind für die Einhaltung aller während der Veranstaltungen im Ausland geltenden gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus einer Missachtung ergeben, gehen zu Ihren Lasten. Wir bemühen uns jedoch, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten über alle aktuellen Vorschriften zu informieren.

10.    Datenschutz  

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise nennen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

11.   Gerichtsstand  

Leistungs- und Erfüllungsort ist München.

Reise-Veranstalter im Sinne des BGB

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Verkauf

Bei uns kaufen Sie auf Probe, d.h., Artikel, die Ihnen nicht gefallen, können Sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 10 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag wird erst nach Ablauf der 10-tägigen Rückgabefrist wirksam.

1.   LIEFERSERVICE

Grundsätzlich erfolgt die Anlieferung durch die Deutsche Post. Wenn Sie einmal nicht zu Hause sind, hinterlässt die Deutsche Post eine Benachrichtigung zur Abholung der Lieferung auf dem nächstgelegenen Postamt.. Wir berechnen für jede Bestellung eine einmalige Versandkostenpauschale von EUR 5, bei Teilsendungen wird die Pauschale nur einmal erhoben. Auf Artikel, die wir aus Größen oder Gewichtsgründen per Spedition zustellen, zahlen Sie nur EUR 10,– den Rest übernehmen wir für Sie. Bei Lieferungen per Nachnahme erhebt die Deutsche Post zusätzlich Euro 1,53 Inkassogebühren.

2.   RETOUREN 

Bitte benutzen Sie für Ihre Rücksendung möglichst die Deutsche Post. Verwenden Sie bitte immer die Originalverpackung und fügen Sie ein Anschreiben hinzu, aus dem sich Absender, Rechnungsnummer und Grund der Rückgabe ergeben.

3.   BEZAHLEN

Die Artikel werden an Sie grundsätzlich nur gegen Nachnahme oder gegen Rechnung (Mindestbestellwert € 25,–) geliefert. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. Zur Absicherung des Kreditrisikos müssen wir uns entsprechend der jeweiligen Bonität vorbehalten, die von Ihnen erbetene Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse durchzuführen.

4.   Wann wird bezahlt (Fälligkeiten) 

Der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Erhalt der Lieferung fällig.

5.   Bankverbindung:

Falls Sie per Vorauskasse bezahlen möchten, überweisen Sie bitte auf folgendes Konto: (bitte immer Bestellnummer angeben)

GLS Gemeinschaftsbank eG

Christstraße 9

44789 Bochum

Sebastian Baumgartner

IBAN: DE 84430609677007683602

BIC: GENO DE M 1 GLS

6.   MÄNGEL

Sollten gelieferte Artikel Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so zeigen Sie uns bitte sichtbare Fehler – auch Transportschäden – sofort an. Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungspflicht auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie – bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadenersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen. Soweit wir Ihnen unbeschadet dieser gesetzlichen Ansprüche eine Verkäufergarantie gewähren, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind.

7.   RÜCKGABERECHT

Sie sind berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ein uneingeschränktes Rückgaberecht auszuüben. Die Frist wahren Sie entweder durch fristgerechtes Absenden der Ware. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr.

Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, so sind Sie auch nicht an Ihre auf den Abschluss eines mit dem Kaufvertrag verbundene  Willenserklärung gebunden.

8.   EIGENTUMSVORBEHALT

Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu. Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 10 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; wir verpflichten uns gleichzeitig, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

Die Abgabe von Artikeln erfolgt in handelsüblichen Mengen.

10.    Datenschutz  

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Bestellung nennen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

11.    GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:  

Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen

Ansprechpartner Verkauf:

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